Approbation Apotheker – So erhalten ausländische Apotheker die Berufszulassung in Deutschland  

Voraussetzungen | Vorbereitung | Ablauf | Anträge 

 

Approbation Apotheker

Inhaltsverzeichnis

Deutschland ist weltweit für sein hochwertiges Gesundheitssystem bekannt – und der Beruf der Apothekerin bzw. des Apothekers genießt hier hohes Ansehen. Wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und in Deutschland als approbierter Apothekerin arbeiten möchten, stehen Ihnen viele Chancen offen – doch zunächst müssen Sie einen wichtigen Schritt gehen: die Approbation.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab – und wie lange dauert es? In diesem umfassenden Ratgeber erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um sich gezielt und erfolgreich auf die Approbation in Deutschland vorzubereiten.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Qualifikation anerkennen lassen, welche Rolle Sprachkenntnisse spielen – und wie Sie sich ideal auf die Kenntnisprüfung vorbereiten, wenn diese notwendig ist. Damit Sie schon bald als approbierter Apothekerin in Deutschland durchstarten können.

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Autor: Max Köhler

Datum: 21.03.2025

Lesedauer: 5 Minuten

Approbation Apotheker
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1. Was bedeutet Approbation für Apotheker?

Die Approbation Apotheker ist die offizielle staatliche Erlaubnis, den Beruf des Apothekers in Deutschland eigenständig auszuüben. Ohne diese Berufszulassung dürfen Sie nicht in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken oder der Industrie tätig werden. In bestimmten Fällen ist vorübergehend eine Berufserlaubnis möglich, die jedoch befristet und eingeschränkt ist.

Definition Approbation

2. Wer benötigt eine Approbation als Apotheker?

Wenn Sie Ihre pharmazeutische Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben – sei es in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Drittstaat – benötigen Sie eine Approbation, um in Deutschland als Apotheker arbeiten zu dürfen.

  • EU/EWR-Abschlüsse: In vielen Fällen wird der Abschluss automatisch anerkannt.
  • Drittstaaten-Abschlüsse: Ihre Ausbildung wird auf Gleichwertigkeit geprüft. Häufig ist eine sogenannte Kenntnisprüfung erforderlich.

Approbation für ausländische Apotheker

3. Voraussetzungen für die Approbation als Apotheker

Um die Approbation als Apotheker in Deutschland zu erhalten, müssen Sie bestimmte persönliche, fachliche und sprachliche Voraussetzungen erfüllen. Die zuständige Behörde prüft in einem standardisierten Verfahren, ob Ihre Ausbildung mit der deutschen gleichwertig ist – und ob Sie alle gesetzlichen Bedingungen erfüllen, um den Beruf des Apothekers in Deutschland dauerhaft und eigenverantwortlich auszuüben.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten Anforderungen:

Voraussetzungen Approbation Apotheker

Zunächst müssen Sie nachweisen, dass Sie im Ausland eine abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung durchlaufen haben. Dazu zählen in der Regel:

  • ein entsprechendes Hochschulstudium (z. B. Bachelor/Master oder Staatsexamen)
  • ein berufspraktisches Jahr (sofern im Herkunftsland vorgesehen)
  • eine formale Berechtigung, im Herkunftsland als Apotheker/in tätig zu sein

💡 Hinweis: Die Ausbildung muss inhaltlich und vom Umfang her dem deutschen Pharmaziestudium möglichst nahekommen. Andernfalls kann eine Kenntnisprüfung verlangt werden.

Die zuständige Landesbehörde führt eine Gleichwertigkeitsprüfung durch. Sie vergleicht Ihren Abschluss mit den Anforderungen des deutschen Pharmaziestudiums. Dabei werden u. a. folgende Aspekte betrachtet:

  • Studiendauer und Studieninhalte
  • praktische Ausbildung (z. B. Krankenhaus- oder Apothekenpraxis)
  • nationale Berufsrechte im Herkunftsland

Wenn die Behörde wesentliche Unterschiede feststellt, müssen Sie Ihre Fachkenntnisse in einer Kenntnisprüfung unter Beweis stellen.

Ein zentraler Bestandteil der Approbation Apotheker ist der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse. Sie müssen:

  • Deutschkenntnisse auf B2-Niveau (z. B. telc B2 oder Goethe-Zertifikat) nachweisen
  • eine Fachsprachprüfung auf C1-Niveau bestehen, die speziell für Apotheker konzipiert ist

In der Fachsprachprüfung wird geprüft, ob Sie in der Lage sind, in deutscher Sprache mit Patient:innen, Kolleg:innen und Behörden professionell zu kommunizieren.

💡 Tipp: Eine gezielte Prüfungsvorbereitung erhöht Ihre Erfolgschancen deutlich.

Sie müssen Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu gehört:

  • ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (in Deutschland oder aus dem Herkunftsland)
  • ggf. eine Erklärung über laufende oder vergangene Strafverfahren

Die Behörden möchten sicherstellen, dass Sie keine schwerwiegenden beruflichen oder strafrechtlichen Verfehlungen begangen haben, die Ihrer Tätigkeit als Apotheker entgegenstehen könnten.

Außerdem benötigen Sie ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie aus gesundheitlicher Sicht zur Ausübung des Apothekerberufs geeignet sind. Das Attest darf bei Antragstellung in der Regel nicht älter als drei Monate sein.

Alle Ihre Unterlagen – einschließlich Zeugnisse, Bescheinigungen und Zertifikate – müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und beglaubigt sein. Nur so kann die Behörde diese Unterlagen rechtsgültig prüfen.

→ Hier können Sie nach geeigneten Übersetzungsbüros für ihre beglaubigten Dokumente suchen:

justiz-dolmetscher.de

4. Approbation Apotheker – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Weg zur Approbation als Apotheker in Deutschland ist gut geregelt, kann jedoch je nach Herkunftsland, Bundesland und individueller Situation unterschiedlich lange dauern. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Schritte im Anerkennungsverfahren für Sie chronologisch zusammengefasst.

Approbation Ablauf

Schritt 1: Zuständige Behörde ermitteln

Je nachdem, in welchem Bundesland Sie zukünftig arbeiten möchten, ist eine andere Behörde für die Bearbeitung Ihres Approbationsantrags zuständig. Es handelt sich dabei in der Regel um das Landesprüfungsamt oder das Gesundheitsministerium des Bundeslandes.

👉 Eine Übersicht aller zuständigen Stellen finden Sie hier:

💡 Tipp: Wählen Sie idealerweise das Bundesland, in dem Sie bereits eine Arbeitsstelle in Aussicht haben oder Sprachkurse besuchen. Das beschleunigt oft die Bearbeitung.

Schritt 2: Antrag auf Approbation stellen

Sobald Sie die zuständige Behörde kennen, können Sie dort den Antrag auf Approbation als Apotheker stellen. Viele Behörden stellen die Antragsformulare auf ihrer Website zum Download bereit.

Sie sollten den Antrag schriftlich und vollständig einreichen. Einige Bundesländer bieten bereits Online-Antragssysteme an – achten Sie auf aktuelle Hinweise der jeweiligen Behörde.

Schritt 3: Benötigte Unterlagen zusammenstellen

Die wichtigsten Dokumente, die Sie für Ihren Antrag benötigen, sind:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Ausbildungsnachweise (z. B. Diplom, Zeugnisse, Studienbescheinigungen)
  • Nachweis über berufliche Praxis (falls vorhanden)
  • Lebenslauf (tabellarisch und unterschrieben)
  • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Nachweise über Deutschkenntnisse (B2) und ggf. Fachsprachprüfung (C1)
  • Ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung
  • Führungszeugnis oder gleichwertiger Nachweis aus dem Herkunftsland
  • ggf. Nachweis über eine bestehende Arbeitserlaubnis (bei Drittstaaten)

📌 Wichtig: Alle ausländischen Dokumente müssen beglaubigt und ins Deutsche übersetzt sein.

Schritt 4: Gleichwertigkeitsprüfung Ihrer Ausbildung

Die Behörde prüft, ob Ihre pharmazeutische Ausbildung mit dem deutschen Pharmaziestudium gleichwertig ist. Es werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Inhalte und Umfang des Studiums
  • Studiendauer
  • praktische Ausbildungsanteile
  • Berufsausübungsrechte im Herkunftsland

Wenn die Ausbildung wesentlich abweicht, kann eine Kenntnisprüfung oder Eignungsprüfung angeordnet werden.

Schritt 5: Fachsprachprüfung (C1) absolvieren

Falls Sie diese noch nicht abgelegt haben, müssen Sie eine Fachsprachprüfung für Apotheker bestehen. Diese wird in der Regel von der Apothekerkammer des Bundeslands organisiert.

Geprüft werden typische Situationen aus dem Apothekenalltag:

  • Beratungsgespräche mit Patient:innen
  • Fachkommunikation mit Ärzt:innen
  • Dokumentation von Informationen
  • Fachvokabular und rechtliche Begriffe

💡 Tipp: Viele Anbieter bieten gezielte Vorbereitungskurse für die Fachsprachprüfung an.

Schritt 6:  Kenntnisprüfung Pharmazie absolvieren (bei Drittstaaten-Ausbildung)

Wenn Ihre Ausbildung nicht als gleichwertig anerkannt wird, müssen Sie eine Kenntnisprüfung ablegen. Diese Prüfung umfasst:

  • Arzneimittelrecht
  • Pharmakologie
  • pharmazeutische Praxis
  • Patientenberatung in deutscher Sprache

Die Prüfung kann schriftlich, mündlich oder praktisch sein – je nach Bundesland.

💡 Tipp: Eine strukturierte Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg. Nutzen Sie aktuelle Fachliteratur, E-Learning-Angebote und Lerngruppen.

📬 Schritt 7: Approbation erhalten

Nach bestandener Sprach- und ggf. Kenntnisprüfung stellt die Behörde Ihre Approbation als Apotheker aus. Sie erhalten ein offizielles Dokument, das Sie zur uneingeschränkten Berufsausübung in ganz Deutschland berechtigt.

Mit der Approbation können Sie:

  • in öffentlichen Apotheken arbeiten
  • sich selbstständig machen
  • in Kliniken, der Forschung oder Industrie tätig sein

🕐 Bearbeitungszeit & Kosten

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und individueller Fallkonstellation – sie liegt häufig zwischen 3 und 12 Monaten.

Die Kosten für das Verfahren (inkl. Übersetzungen, Sprachprüfungen, Beglaubigungen etc.) betragen insgesamt etwa 400–1.000 Euro, ggf. mehr bei Kenntnisprüfung oder zusätzlichem Unterricht.

5. Sprachkenntnisse für die Approbation Apotheker

Gute Deutschkenntnisse sind eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Approbation als Apotheker in Deutschland. Schließlich geht es im Apothekenalltag nicht nur um Fachwissen, sondern auch um präzise Kommunikation – mit Patient:innen, Ärzt:innen, Behörden und im Team.

Deshalb verlangt das Approbationsverfahren zwei verschiedene Sprachnachweise:

Sprachprüfung Apotheker

1. Allgemeinsprachlicher Nachweis – Niveau B2

Sie müssen nachweisen, dass Sie die deutsche Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) beherrschen. Dieses Sprachniveau belegt, dass Sie sich in den meisten Alltagssituationen sicher verständigen können – mündlich wie schriftlich.

Gültige Sprachzertifikate sind u. a.:

  • telc Deutsch B2
  • Goethe-Zertifikat B2
  • ÖSD B2
  • TestDaF mit entsprechendem Ergebnis
  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) – mind. Niveau 2

💡 Tipp: Achten Sie darauf, dass das Zertifikat nicht älter als zwei Jahre ist und von einer anerkannten Institution stammt.

2. Fachsprachprüfung – Niveau C1 (berufsspezifisch)

Zusätzlich zur allgemeinen Sprachprüfung müssen Sie eine Fachsprachprüfung (C1) für Apotheker:innen bestehen. Diese Prüfung stellt sicher, dass Sie in Ihrem Berufsfeld sicher kommunizieren können – mit der nötigen Fachterminologie, rechtlichen Begriffen und medizinischen Ausdrücken.

Inhalte der Fachsprachprüfung:

  • Beratungsgespräche mit Patient:innen zu Medikamenten, Nebenwirkungen, Dosierungen
  • Kommunikation mit medizinischem Personal, z. B. mit Ärzt:innen oder Pflegepersonal
  • Fachbegriffe korrekt anwenden, auch unter Stress oder Zeitdruck
  • Dokumentation und Rezeptverarbeitung in korrektem, verständlichem Deutsch

Die Prüfung wird in der Regel von der Apothekerkammer des jeweiligen Bundeslands organisiert und erfolgt meist mündlich mit simulierten Gesprächssituationen.

Vorbereitung auf die Sprachprüfungen

Die Anforderungen an das Sprachniveau sind anspruchsvoll – aber mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. Wichtig ist, dass Sie beide Prüfungen nicht nur bestehen, sondern sich danach im Berufsalltag sicher fühlen.

Empfohlene Vorbereitungsmethoden:

  • Intensivkurse bei Sprachschulen, speziell für medizinische Berufe
  • Online-Lernplattformen wie Lingoda, Babbel oder DeutschAkademie
  • Fachsprachkurse für Apotheker:innen, z. B. mit Simulationen von Patientengesprächen
  • Lerngruppen mit anderen internationalen Apotheker:innen
  • Sprachpartnerprogramme (z. B. über Tandem oder Unis)

Wann müssen die Sprachprüfungen vorgelegt werden?

Die meisten Behörden verlangen beide Sprachnachweise bei Antragstellung, spätestens jedoch vor Ausstellung der Approbation. Ohne bestandene Prüfungen kann das Verfahren nicht abgeschlossen werden.

In manchen Bundesländern ist die Fachsprachprüfung erst nach der Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen – dies variiert je nach Landesrecht. Informieren Sie sich daher unbedingt bei Ihrer zuständigen Behörde oder Apothekerkammer.

Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zur Approbation

Die sprachliche Kompetenz ist für Apotheker:innen in Deutschland unverzichtbar – nicht nur für die Kommunikation mit Patient:innen, sondern auch zur Vermeidung von Missverständnissen, etwa bei Dosierungen oder Wechselwirkungen. Deshalb ist die Kombination aus allgemeinem Sprachniveau (B2) und fachspezifischem C1-Nachweis gesetzlich vorgeschrieben.

Bereiten Sie sich rechtzeitig und gezielt vor – mit geprüften Kursen, hochwertigem Lernmaterial und realistischen Übungssituationen. Denn wer sich sprachlich sicher fühlt, kann sich im Arbeitsalltag ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre pharmazeutische Kompetenz.

6. Berufserlaubnis als Zwischenlösung

In einigen Fällen können Sie bereits mit einer befristeten Berufserlaubnis tätig sein, während Sie auf die Approbation warten. Voraussetzungen sind:

  • Vorliegender Antrag auf Approbation
  • Sprachkenntnisse
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot

Diese Erlaubnis ist zeitlich begrenzt und an ein Bundesland sowie einen Arbeitgeber gebunden.

Apotheker Berufserlaubnis

7. Arbeiten als approbierter Apotheker in Deutschland

Sobald Sie die Approbation erhalten haben, dürfen Sie in Deutschland uneingeschränkt als Apotheker tätig sein – z. B. in:

  • Öffentlichen Apotheken
  • Krankenhausapotheken
  • Pharmaunternehmen
  • Forschung & Entwicklung

💡 Tipp:

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Apotheker Jobs

Häufig gestellte Fragen  – FAQ zum Thema Approbation für ausländische Apotheker

Entdecken Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Approbation für ausländische Apotheker in unserem umfassenden FAQ-Bereich.

Erfahren Sie alles über den Anerkennungsprozess, benötigte Unterlagen, Prüfungen und weitere wichtige Informationen. Unser FAQ bietet klare, sachliche Antworten, um Ihnen eine fundierte Grundlage auf Ihrem Weg zur ärztlichen Anerkennung in Deutschland zu bieten.

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Was ist eine Approbation als Apotheker?

Die Approbation als Apotheker ist die staatliche Zulassung, um in Deutschland den Beruf des Apothekers dauerhaft und eigenverantwortlich ausüben zu dürfen. Sie bestätigt, dass die erforderliche Ausbildung abgeschlossen wurde und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ohne Approbation ist eine Tätigkeit als Apotheker in Deutschland nur eingeschränkt oder zeitlich befristet möglich.

Wie viel verdient ein approbierter Apotheker?

Das Gehalt eines approbierten Apothekers in Deutschland liegt je nach Berufserfahrung, Region und Art der Anstellung zwischen ca. 3.500 und 5.500 Euro brutto im Monat. Berufseinsteiger verdienen in tarifgebundenen Apotheken etwa 3.600 Euro, während erfahrene Apotheker in leitenden Positionen oder in der Industrie deutlich höhere Gehälter erzielen können.

Kann man ohne Approbation als Apotheker arbeiten?

Ohne Approbation darf man in Deutschland nicht als Apotheker arbeiten. In bestimmten Fällen kann jedoch eine befristete Berufserlaubnis erteilt werden, mit der ausländische Apotheker unter Aufsicht vorübergehend tätig sein dürfen – zum Beispiel während sie auf die Approbation oder eine Kenntnisprüfung warten.

Wie viele Jahre sind es bis zur Approbation?

In Deutschland dauert der Weg zur Approbation als Apotheker in der Regel fünf Jahre: vier Jahre Studium der Pharmazie und ein praktisches Jahr (PJ). Für ausländische Apotheker hängt die Dauer vom Anerkennungsverfahren ab – je nach Ausbildung, Unterlagen und Prüfungen kann die Approbation zwischen wenigen Monaten und über einem Jahr dauern.

Was bedeutet „Apotheker approbiert“?

„Apotheker approbiert“ bedeutet, dass eine Person die staatliche Zulassung erhalten hat, in Deutschland als Apotheker zu arbeiten. Die Approbation bestätigt, dass die Ausbildung abgeschlossen ist und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nur approbierte Apotheker dürfen in Deutschland eigenverantwortlich Arzneimittel abgeben und beraten.

Ist Apotheker ein gut bezahlter Beruf?

Ja, Apotheker ist in Deutschland ein gut bezahlter Beruf. Das Einstiegsgehalt liegt in öffentlichen Apotheken bei rund 3.600 Euro brutto im Monat. Mit Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen oder leitenden Positionen sind Gehälter von über 5.000 Euro möglich. In der Pharmaindustrie oder im Krankenhaus verdienen Apotheker oft noch mehr.

Wann darf man sich Apotheker nennen?

Den Titel „Apotheker“ darf man in Deutschland nur führen, wenn man die Approbation als Apotheker erhalten hat. Diese staatliche Zulassung bestätigt, dass die notwendige Ausbildung abgeschlossen wurde und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ohne Approbation ist die Berufsbezeichnung rechtlich nicht erlaubt.

Ist eine Approbation ein Staatsexamen?

Nein, die Approbation ist kein Staatsexamen, sondern die staatliche Berufszulassung als Apotheker. Das Staatsexamen ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung in Deutschland und Voraussetzung für die Approbation. Erst nach dem bestandenen dritten Staatsexamen kann die Approbation beantragt werden.

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