Approbation Voraussetzung: Was Sie für die Anerkennung als Apotheker in Deutschland brauchen

Inhaltsverzeichnis

Autor: Max Köhler
Datum: 28.04.2025
Lesedauer: 5 Minuten


Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung
Eine der zentralen Voraussetzungen für die Approbation ist ein erfolgreich abgeschlossenes pharmazeutisches Studium im Ausland. Dazu zählen:
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Ein entsprechender Hochschulabschluss (z. B. Bachelor, Master oder Staatsexamen)
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Ein berufspraktisches Jahr (falls im Herkunftsland vorgesehen)
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Eine formale Erlaubnis, im Herkunftsland als Apotheker tätig zu sein
💡 Wichtig: Die Ausbildung muss in Inhalt und Umfang weitgehend dem deutschen Pharmaziestudium entsprechen. Weichen die Ausbildungsinhalte erheblich ab, verlangt die Behörde eine Kenntnisprüfung.

Gleichwertigkeitsprüfung durch die Behörde
Eine weitere Approbation Voraussetzung ist die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung. Hier vergleicht die zuständige Landesbehörde Ihren Abschluss mit den Anforderungen eines deutschen Pharmaziestudiums. Berücksichtigt werden:
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Studiendauer und Studieninhalte
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Praktische Ausbildung (z. B. Apothekenpraxis oder Krankenhauspraktikum)
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Berufliche Rechte im Herkunftsland
Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, müssen diese durch eine Kenntnisprüfung oder eine Anpassungsmaßnahme ausgeglichen werden.

Nachweis von Deutschkenntnissen
Sprachkenntnisse sind ein essenzieller Bestandteil der Approbation Voraussetzungen. Sie müssen:
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Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau (z. B. telc B2 oder Goethe-Zertifikat) nachweisen
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Eine Fachsprachprüfung auf C1-Niveau bestehen, die speziell für Apotheker entwickelt wurde
In der Fachsprachprüfung wird geprüft, ob Sie Patienten, Kollegen und Behörden sicher und korrekt in deutscher Sprache beraten können.
💡 Tipp: Eine gezielte Prüfungsvorbereitung erhöht Ihre Erfolgschancen deutlich.

Persönliche Eignung und gesundheitliche Voraussetzungen
Zur Approbation Voraussetzung gehört auch der Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit und gesundheitlichen Eignung:
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Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses
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Ggf. eine Erklärung zu laufenden oder vergangenen Strafverfahren
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Vorlage eines ärztlichen Attests (nicht älter als drei Monate), das Ihre gesundheitliche Eignung bestätigt
Die Behörden stellen damit sicher, dass Sie für die Ausübung des Apothekerberufs geeignet sind.

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen
Eine zentrale Voraussetzung für die Approbation als Apotheker in Deutschland ist die Vorlage aller relevanten Unterlagen in deutscher Sprache. Dazu gehören Zeugnisse, Bescheinigungen und Zertifikate, die von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und beglaubigt sein müssen. Nur so können die zuständigen Behörden die Echtheit und Richtigkeit der Dokumente rechtsgültig prüfen.
Welche Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden?
Im Rahmen des Approbationsverfahrens sollten insbesondere folgende Dokumente beglaubigt übersetzt werden:
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Hochschulabschlusszeugnisse (z. B. Bachelor, Master, Staatsexamen)
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Nachweise über das berufspraktische Jahr
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Berufserlaubnisse oder Approbationsurkunden aus dem Herkunftsland
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Sprachzertifikate (z. B. telc B2, Goethe-Zertifikat)
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Polizeiliches Führungszeugnis
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Ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung
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Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
→ Hier können Sie nach geeigneten Übersetzungsbüros für ihre beglaubigten Dokumente suchen:
Häufig gestellte Fragen – FAQ zum Thema Approbation Voraussetzung
Entdecken Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Approbation für ausländische Apotheker in unserem umfassenden FAQ-Bereich.
In diesem FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Approbation Voraussetzung. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen benötigt werden, welche Prüfungen erforderlich sind und welche Gründe zur Ablehnung oder zum Entzug der Approbation führen können. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick über die Anforderungen und den Ablauf des Approbationsverfahrens zu geben.

Wie bekomme ich die deutsche Approbation?
Wie erlangt man Approbation?
Um die Approbation als Apotheker in Deutschland zu erlangen, müssen folgende Approbation Voraussetzungen erfüllt sein:
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Abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung: Ein erfolgreich abgeschlossenes Pharmaziestudium, das dem deutschen Standard entspricht.
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Gleichwertigkeitsprüfung: Die zuständige Landesbehörde prüft, ob Ihre ausländische Ausbildung mit der deutschen vergleichbar ist. Bei wesentlichen Unterschieden kann eine Kenntnisprüfung erforderlich sein.
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Sprachkenntnisse: Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 sowie Bestehen einer Fachsprachprüfung auf dem Niveau C1, speziell für Apotheker.
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Persönliche und gesundheitliche Eignung: Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses und eines ärztlichen Attests, das Ihre gesundheitliche Eignung bestätigt.
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Beglaubigte Übersetzungen: Alle relevanten Unterlagen müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und beglaubigt sein.
Die Approbation wird bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragt, in dem Sie den Beruf ausüben möchten. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf dem Portal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: anerkennung-in-deutschland.de.
Wann bekommt man keine Approbation?
Die Approbation wird nicht erteilt, wenn eine oder mehrere der folgenden Approbation Voraussetzungen nicht erfüllt sind:
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Unzureichende Ausbildung: Wenn die absolvierte pharmazeutische oder medizinische Ausbildung nicht mit der deutschen vergleichbar ist und wesentliche Unterschiede bestehen, die nicht durch eine Kenntnisprüfung oder Anpassungsmaßnahme ausgeglichen werden können.
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Mangelnde Sprachkenntnisse: Fehlende Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau (mindestens B2) oder das Nichtbestehen der erforderlichen Fachsprachprüfung auf C1-Niveau.
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Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit: Wenn der Antragsteller sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das seine Zuverlässigkeit oder Würdigkeit zur Ausübung des Berufs in Frage stellt, beispielsweise durch bestimmte strafrechtliche Verurteilungen.
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Gesundheitliche Ungeeignetheit: Bei gesundheitlichen Einschränkungen, die die sichere Ausübung des Berufs gefährden, oder wenn ein ärztliches Attest die gesundheitliche Eignung nicht bestätigt.
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Unvollständige oder nicht beglaubigte Unterlagen: Wenn erforderliche Dokumente fehlen oder nicht ordnungsgemäß ins Deutsche übersetzt und beglaubigt wurden.
Es ist daher entscheidend, alle Approbation Voraussetzungen sorgfältig zu erfüllen und die notwendigen Nachweise vollständig und korrekt einzureichen, um die Erteilung der Approbation zu gewährleisten.
Haben Apotheker eine Approbation?
Ja, Apotheker benötigen in Deutschland eine Approbation. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur uneingeschränkten Ausübung des Apothekerberufs. Sie berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Apotheker“ zu führen und in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken oder der pharmazeutischen Industrie tätig zu sein. Die Erteilung der Approbation setzt voraus, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, darunter eine abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung, gesundheitliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit und ausreichende Deutschkenntnisse. Ohne Approbation ist die selbstständige Ausübung des Apothekerberufs in Deutschland nicht erlaubt.
Welche Straftaten verhindern Approbation?
Die Approbation kann verweigert oder entzogen werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Approbation Voraussetzungen nicht erfüllt sind:
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Schwere Straftaten: Verurteilungen wegen schwerer Delikte, insbesondere solche, die das Vertrauen in die Integrität des Apothekers erschüttern, können zur Ablehnung oder zum Entzug der Approbation führen.
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Berufsbezogene Vergehen: Straftaten, die im direkten Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen, wie z. B. Abrechnungsbetrug oder Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, werden besonders streng bewertet.
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Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit: Wenn das Verhalten des Antragstellers Zweifel an seiner persönlichen Eignung aufkommen lässt, etwa durch wiederholte Gesetzesverstöße oder moralisch verwerfliches Verhalten, kann dies die Approbation verhindern.
Es ist daher entscheidend, alle Approbation Voraussetzungen sorgfältig zu erfüllen und ein einwandfreies Führungszeugnis vorzulegen, um die Erteilung der Approbation zu gewährleisten.
Wann verliert ein Apotheker seine Approbation?
Wann verliert ein Apotheker seine Approbation?
Ein Apotheker kann seine Approbation verlieren, wenn bestimmte Approbation Voraussetzungen nachträglich nicht mehr erfüllt sind. Dies kann durch Rücknahme, Widerruf oder das Ruhen der Approbation erfolgen.
Rücknahme der Approbation: Wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Approbation ursprünglich zu Unrecht erteilt wurde, etwa aufgrund gefälschter Ausbildungsnachweise oder fehlender Qualifikationen, kann die Approbation zurückgenommen werden.
Widerruf der Approbation: Die Approbation kann widerrufen werden, wenn der Apotheker nachträglich als unzuverlässig oder unwürdig zur Ausübung des Berufs gilt. Gründe hierfür können sein:
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Strafrechtliche Verurteilungen: z. B. wegen Betrugs, Drogenhandels oder anderer schwerwiegender Delikte.
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Berufsbezogene Vergehen: wie Abrechnungsbetrug oder Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz.
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Alkohol- oder Drogenmissbrauch: der die sichere Ausübung des Berufs gefährdet.
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Schwere sittliche Verfehlungen: die das Ansehen des Berufsstandes beeinträchtigen.
Ruhen der Approbation: In bestimmten Fällen kann die Approbation vorübergehend ruhen, z. B. wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde oder gesundheitliche Bedenken bestehen.
Es ist daher entscheidend, alle Approbation Voraussetzungen dauerhaft zu erfüllen und ein einwandfreies Verhalten an den Tag zu legen, um die Approbation nicht zu gefährden.