Approbation beantragen – So gelingt der Einstieg als Apotheker in Deutschland

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Inhaltsverzeichnis

Wer als Apothekerin oder Apotheker in Deutschland arbeiten möchte, benötigt eine staatliche Zulassung – die sogenannte Approbation. Für ausländische Berufsabschlüsse ist ein Anerkennungsverfahren erforderlich, das je nach Herkunftsland und Bundesland unterschiedlich abläuft. Damit Sie sicher und strukturiert durch diesen Prozess gehen, haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sie erstellt.

Erfahren Sie, wie Sie die Approbation beantragen, welche Unterlagen Sie benötigen, welche Prüfungen auf Sie zukommen und was Sie beachten sollten – vom ersten Antrag bis zur offiziellen Berufszulassung. Mit klaren Erklärungen, hilfreichen Tipps und aktuellen Anforderungen begleiten wir Sie durch jeden einzelnen Schritt.

Maximilian-Koehler_Approxikon
Autor: Max Köhler

Datum: 02.05.2025

Lesedauer: 5 Minuten

Approbation beantragen
Approbation beantragen

Wo Sie die Approbation beantragen – Alle Landesbehörden im Überblick

Damit Sie schnell und unkompliziert die richtige Anlaufstelle für Ihren Approbationsantrag finden, haben wir alle zuständigen Landesbehörden in Deutschland übersichtlich zusammengestellt. Die Liste enthält Kontaktdaten, Links zu den offiziellen Websites und weitere hilfreiche Informationen zur Antragstellung – sortiert nach Bundesland.

Buch zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung
Buch zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung2

Sie möchten Ihre Approbation beantragen und sind auf der Suche nach der richtigen Anlaufstelle? In Deutschland ist nicht der Bund, sondern das jeweilige Bundesland für die Anerkennung zuständig. Damit Sie keine Zeit verlieren, finden Sie hier eine vollständige Liste aller zuständigen Behörden für die Approbation – mit Adresse, Kontakt und direktem Link zur offiziellen Website.

🔹 Approbation beantragen Baden-Württemberg

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Regierungspräsidium Stuttgart – Landesgesundheitsamt
📍 Nordbahnhofstraße 135, 70191 Stuttgart
📞 +49 711 904-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Baden-Württemberg

💊 Für Apotheker:

🏛️Regierungspräsidium Stuttgart – Landesgesundheitsamt
📍 Nordbahnhofstraße 135, 70191 Stuttgart
📞 +49 711 904-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Baden-Württemberg

🔹 Approbation beantragen Berlin

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
📍 Turmstraße 21, 10559 Berlin
📞 +49 30 90229-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Berlin

💊 Für Apotheker:

🏛️Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
📍 Turmstraße 21, 10559 Berlin
📞 +49 30 90229-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Berlin

🔹 Approbation beantragen Bremen

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Gesundheitsamt Bremen
📍 Horner Straße 60–70, 28203 Bremen
📞 +49 421 361-15226
🔗 Approbation als Arzt beantragen Bremen

💊 Für Apotheker:

🏛️Gesundheitsamt Bremen
📍 Horner Straße 60–70, 28203 Bremen
📞 +49 421 361-15226
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Bremen

FSP-Vorbereitung mit medeKI
FSP-Vorbereitung mit medeKI

🔹 Approbation beantragen Hessen

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Regierungspräsidium Darmstadt – Landesprüfungsamt für Heilberufe
📍 Wilhelminenstraße 1–3, 64283 Darmstadt
📞 +49 6151 12-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Hessen

💊 Für Apotheker:

🏛️Regierungspräsidium Darmstadt – Landesprüfungsamt für Heilberufe
📍 Wilhelminenstraße 1–3, 64283 Darmstadt
📞 +49 6151 12-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Hessen

🔹 Approbation beantragen Niedersachsen

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Oldenburg
📍 Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg
📞 +49 441 2229-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Niedersachsen

💊 Für Apotheker:

🏛️Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Oldenburg
📍 Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg
📞 +49 441 2229-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Niedersachsen

🔹 Approbation beantragen Rheinland-Pfalz

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
📍 Rheinallee 97–101, 55118 Mainz
📞 +49 6131 967-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Rheinland-Pfalz

💊 Für Apotheker:

🏛️Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
📍 Rheinallee 97–101, 55118 Mainz
📞 +49 6131 967-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Rheinland-Pfalz

🔹 Approbation beantragen Sachsen

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Landesdirektion Sachsen – Referat Gesundheit und Pharmazie
📍 Braustraße 2, 04107 Leipzig
📞 +49 341 977-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Sachsen

💊 Für Apotheker:

🏛️Landesdirektion Sachsen – Referat Gesundheit und Pharmazie
📍 Braustraße 2, 04107 Leipzig
📞 +49 341 977-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Sachsen

🔹 Approbation beantragen Schleswig-Holstein

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD)
📍 Hamburger Chaussee 25, 24113 Kiel
📞 +49 431 988-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Schleswig-Holstein

💊 Für Apotheker:

🏛️Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD)
📍 Hamburger Chaussee 25, 24113 Kiel
📞 +49 431 988-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Schleswig-Holstein

🔹 Approbation beantragen Bayern

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Regierung von Oberbayern – Landesprüfungsamt für Heilberufe
📍 Maximilianstraße 39, 80538 München
📞 +49 89 2176-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Bayern

💊 Für Apotheker:

🏛️Regierung von Oberbayern – Landesprüfungsamt für Heilberufe
📍 Maximilianstraße 39, 80538 München
📞 +49 89 2176-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Bayern

🔹 Approbation beantragen Brandenburg

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
📍 Großbeerenstraße 181, 14482 Potsdam
📞 +49 331 8683-5000
🔗 Approbation als Arzt beantragen Brandenburg

💊 Für Apotheker:

🏛️Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
📍 Großbeerenstraße 181, 14482 Potsdam
📞 +49 331 8683-5000
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Brandenburg

🔹 Approbation beantragen Hamburg

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Behörde für Justiz und Verbraucherschutz – Approbationsstelle
📍 Billstraße 80a, 20539 Hamburg
📞 +49 40 42837-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Hamburg

💊 Für Apotheker:
🏛️Behörde für Justiz und Verbraucherschutz – Approbationsstelle
📍 Billstraße 80a, 20539 Hamburg
📞 +49 40 42837-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Hamburg

🔹 Approbation beantragen Mecklenburg-Vorpommern

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
📍 Alexandrinenstraße 117, 19055 Schwerin
📞 +49 385 588-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Mecklenburg-Vorpommern

💊 Für Apotheker:

🏛️Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
📍 Alexandrinenstraße 117, 19055 Schwerin
📞 +49 385 588-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Mecklenburg-Vorpommern

🔹 Approbation beantragen Nordrhein-Westfalen

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Bezirksregierung Münster – Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
📍 Domplatz 1–3, 48143 Münster
📞 +49 251 411-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Nordrhein-Westfalen

💊 Für Apotheker
🏛️Bezirksregierung Düsseldorf – Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
📍 Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
📞 +49 211 475-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen NRW

🔹 Approbation beantragen Saarland

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit – Abteilung Gesundheit
📍 Franz-Josef-Röder-Straße 23, 66119 Saarbrücken
📞 +49 681 501-00
🔗 Approbation als Arzt beantragen Saarland

💊 Für Apotheker:

🏛️Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit – Abteilung Gesundheit
📍 Franz-Josef-Röder-Straße 23, 66119 Saarbrücken
📞 +49 681 501-00
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Saarland

🔹 Approbation beantragen Sachsen-Anhalt

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
📍 Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
📞 +49 345 514-0
🔗 Approbation als Arzt beantragen Sachsen-Anhalt

💊 Für Apotheker:

🏛️Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
📍 Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
📞 +49 345 514-0
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Sachsen-Anhalt

🔹 Approbation beantragen Thüringen

🩺 Für Ärzte: 

🏛️ Thüringer Landesverwaltungsamt – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
📍 Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
📞 +49 361 57-3320
🔗 Approbation als Arzt beantragen Thüringen

💊 Für Apotheker:

🏛️Thüringer Landesverwaltungsamt – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
📍 Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
📞 +49 361 57-3320
🔗 Approbation als Apotheker beantragen Thüringen

Unterlagen Approbation

Approbation beantragen: Diese Unterlagen benötigen Sie

Wenn Sie Ihre Approbation beantragen möchten, ist ein vollständiger und korrekt zusammengestellter Antrag entscheidend für eine zügige Bearbeitung durch die zuständige Behörde. Damit Sie nichts vergessen, haben wir für Sie die wichtigsten Unterlagen im Überblick zusammengestellt.

✅ Wichtige Dokumente für den Approbationsantrag:

  • Ausgefülltes Antragsformular
    (meist als PDF auf der Website der zuständigen Behörde erhältlich)

  • Ausbildungsnachweise
    z. B. Diplom, Abschlusszeugnisse, Studienbescheinigungen aus dem Herkunftsland

  • Nachweis über berufliche Praxis (falls vorhanden)
    etwa durch Arbeitszeugnisse oder Praktikumsbestätigungen

  • Tabellarischer Lebenslauf
    eigenhändig unterschrieben

  • Identitätsnachweis
    Reisepass oder Personalausweis (gültig und leserlich)

  • Sprachnachweise
    mindestens Deutschkenntnisse auf B2-Niveau, ggf. Nachweis über Fachsprachprüfung (C1)

  • Ärztliches Attest
    zur Bestätigung der gesundheitlichen Eignung für den Beruf

  • Führungszeugnis
    oder ein gleichwertiger Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit aus dem Herkunftsland

  • Ggf. Nachweis über eine gültige Arbeitserlaubnis
    (erforderlich bei Drittstaaten)

📌 Wichtig: Alle ausländischen Dokumente müssen beglaubigt und ins Deutsche übersetzt sein. Nicht beglaubigte oder unvollständige Unterlagen führen häufig zu Verzögerungen oder Nachforderungen.

💡 Tipp: Reichen Sie Ihre Unterlagen möglichst vollständig und strukturiert ein – idealerweise in der Reihenfolge, wie sie in der Checkliste der Behörde aufgeführt sind. So erleichtern Sie der Prüfbehörde die Bearbeitung erheblich.

Approbation beantragen

Approbation beantragen: So stellen Sie den Antrag als Apotheker

Sobald Sie wissen, welche Behörde in Ihrem zukünftigen Bundesland zuständig ist, können Sie dort offiziell die Approbation beantragen, um in Deutschland als Apothekerin oder Apotheker tätig zu werden. In der Regel handelt es sich dabei um das jeweilige Landesprüfungsamt oder das zuständige Gesundheitsministerium.

Die meisten Behörden stellen die Antragsformulare auf ihrer Website als PDF zum Download bereit. In einigen Bundesländern gibt es inzwischen auch Online-Portale, über die Sie den Antrag digital einreichen können. Achten Sie unbedingt auf die aktuellen Vorgaben und Formulare der jeweiligen Behörde – diese können sich je nach Bundesland leicht unterscheiden.

Damit Ihr Antrag reibungslos bearbeitet werden kann, sollten Sie ihn vollständig und schriftlich einreichen. Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren häufig erheblich. Wichtig ist außerdem, dass alle ausländischen Nachweise – wie Ausbildungsdokumente oder Sprachzertifikate – beglaubigt und ins Deutsche übersetzt vorliegen.

⏳ Bearbeitungszeit und Kosten im Überblick

Die Bearbeitungszeit vom vollständigen Antrag bis zur Ausstellung der Approbation variiert je nach Bundesland, Behörde und individueller Situation. In der Praxis sollten Sie mit einer Dauer von etwa 3 bis 12 Monaten rechnen.

Die Kosten für das gesamte Verfahren, das alle Stationen wie Übersetzungen, Beglaubigungen, Sprachprüfungen, Fachliteratur, ggf. Vorbereitungskurse und Gebühren der Behörde umfasst, liegen erfahrungsgemäß zwischen 400 und 1.000 Euro. Bei zusätzlicher Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung können weitere Kosten entstehen.

💡 Tipp: Reichen Sie Ihre Unterlagen so früh wie möglich vollständig ein, und achten Sie auf eine strukturierte Vorbereitung – das verkürzt Wartezeiten und steigert Ihre Erfolgschancen.

Gleichwertigkeitsprüfung Approbation

Approbation beantragen: Was bei der Gleichwertigkeitsprüfung Ihrer Ausbildung geprüft wird

Ein zentraler Bestandteil des Verfahrens, wenn Sie Ihre Approbation beantragen, ist die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung. Hier prüft die zuständige Behörde, ob Ihre im Ausland absolvierte pharmazeutische Ausbildung mit dem deutschen Pharmaziestudium vergleichbar ist – inhaltlich, strukturell und formal.

Diese Prüfung ist insbesondere dann erforderlich, wenn Sie Ihren Abschluss in einem Drittstaat erworben haben oder wenn Zweifel an der vollständigen Übereinstimmung mit den deutschen Standards bestehen. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland über ein einheitlich hohes Qualifikationsniveau verfügen.

🔍 Was wird bei der Gleichwertigkeitsprüfung genau geprüft?

Wenn Sie die Approbation beantragen, bewertet die Behörde im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung folgende Aspekte:

  • Inhalte des Studiums:
    Welche Fachgebiete wurden gelehrt (z. B. pharmazeutische Chemie, Pharmakologie, Arzneimittelkunde)?

  • Umfang des Studiums:
    Wie viele Semester oder Stunden umfasst die Ausbildung? Gibt es relevante Unterschiede zur deutschen Ausbildung?

  • Dauer der Ausbildung:
    Entspricht die Studiendauer dem deutschen Standard von fünf Jahren inkl. praktischem Jahr?

  • Praktische Ausbildungsanteile:
    Wurden Apothekenpraktika oder Laborphasen absolviert und dokumentiert?

  • Berufsausübungsrechte im Herkunftsland:
    Dürfen Sie in Ihrem Heimatland bereits als vollwertiger Apotheker arbeiten?

📌 Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung: Was bedeutet das für Sie?

Je nach Ergebnis der Prüfung ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen:

  • Gleichwertigkeit wird bestätigt:
    Wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, können Sie Ihre Approbation direkt erhalten – ggf. nach Bestehen der Fachsprachprüfung.

  • Wesentliche Unterschiede werden festgestellt:
    In diesem Fall verlangt die Behörde in der Regel eine Kenntnisprüfung oder alternativ eine Eignungsprüfung, um die fehlenden Inhalte nachzuweisen.

💡 Tipp: Falls Sie bereits relevante Berufserfahrung oder Fortbildungen nachweisen können, kann dies bei der Gleichwertigkeitsprüfung positiv berücksichtigt werden und die Anordnung einer Prüfung möglicherweise vermeiden.

🕐 Bearbeitungszeit und Einfluss auf den weiteren Ablauf

Die Gleichwertigkeitsprüfung nimmt in der Regel mehrere Wochen bis Monate in Anspruch – abhängig von der Behörde, dem Umfang der Unterlagen und der Komplexität des Ausbildungsnachweises. Achten Sie daher unbedingt auf eine vollständige und strukturierte Antragstellung, wenn Sie Ihre Approbation beantragen.

Die Gleichwertigkeitsprüfung ist ein entscheidender Schritt im Anerkennungsverfahren für ausländische Apothekerinnen und Apotheker. Wer sich gut vorbereitet, relevante Nachweise vollständig einreicht und auf Transparenz achtet, erhöht die Chancen auf eine reibungslose Anerkennung – und damit auf eine erfolgreiche Zukunft im deutschen Apothekenwesen.

Fachsprachprüfung für Apotheker

Fachsprachprüfung für Apotheker: Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Approbation

Wenn Sie Ihre Approbation beantragen, reicht ein allgemeiner Deutschnachweis (z. B. B2-Zertifikat) allein nicht aus. Sie müssen zusätzlich Ihre fachsprachlichen Kenntnisse unter Beweis stellen – und zwar im Rahmen einer Fachsprachprüfung auf C1-Niveau, die speziell für Apotheker konzipiert ist.

Fachsprachprüfung erfolgreich bestehen
Fachsprachprüfung erfolgreich bestehen

Die Prüfung wird in der Regel von der zuständigen Apothekerkammer organisiert und simuliert realistische Situationen aus dem Berufsalltag: Sie führen ein Beratungsgespräch mit einem Patienten, kommunizieren mit ärztlichem Fachpersonal und dokumentieren fachlich relevante Informationen. Dabei kommt es nicht nur auf Sprachsicherheit, sondern auch auf korrektes Fachvokabular und rechtliche Ausdrucksweise an.

💡 Viele Anbieter bieten gezielte Vorbereitungskurse an, die Ihnen helfen, typische Prüfungssituationen souverän zu meistern und sprachliche Unsicherheiten abzubauen.

👉 Erfahren Sie jetzt, wie die Fachsprachprüfung abläuft, welche Inhalte Sie erwarten und wie Sie sich optimal vorbereiten:

Kenntnisprüfung Apotheker absolvieren

Kenntnisprüfung Pharmazie: Wenn die Ausbildung nicht als gleichwertig anerkannt wird

Wenn Sie Ihre Approbation beantragen und Ihren Abschluss außerhalb der EU erworben haben, kann es sein, dass Ihre Ausbildung nicht vollständig anerkannt wird. In diesem Fall verlangt die zuständige Behörde eine Kenntnisprüfung Pharmazie, um Ihre fachliche Eignung nachzuweisen.

Klinische Pharmazie
Klinische Pharmazie

Die Prüfung umfasst Themen wie Arzneimittelrecht, Pharmakologie, pharmazeutische Praxis und Patientenberatung in deutscher Sprache. Je nach Bundesland findet die Prüfung schriftlich, mündlich oder praktisch statt.

💡 Eine strukturierte Vorbereitung mit Fachliteratur, E-Learning und Lerngruppen ist entscheidend für Ihren Erfolg.

👉 Lesen Sie jetzt, was genau geprüft wird, wie Sie sich optimal vorbereiten – und was Sie nach Bestehen erwartet:

Approbation Kosten

Approbation beantragen: Was passiert, wenn Sie die Approbation erhalten?

Nachdem Sie alle erforderlichen Schritte abgeschlossen haben – insbesondere die Fachsprachprüfung (C1) und gegebenenfalls die Kenntnisprüfung Pharmazie – stellt die zuständige Behörde Ihre Approbation als Apotheker aus. Damit ist das Anerkennungsverfahren abgeschlossen und Sie erhalten ein offizielles Approbationsdokument, das Sie zur uneingeschränkten Berufsausübung in ganz Deutschland berechtigt.

Dieses Dokument ist ein staatlicher Nachweis dafür, dass Sie die notwendigen fachlichen, sprachlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um in Deutschland verantwortungsvoll als Apothekerin oder Apotheker tätig zu sein.

✅ Was dürfen Sie mit der Approbation tun?

Sobald Sie die Approbation beantragt und erhalten haben, stehen Ihnen in Deutschland zahlreiche berufliche Möglichkeiten offen:

  • Arbeiten in öffentlichen Apotheken
    z. B. in Vor-Ort-Apotheken, Versandapotheken oder Filialbetrieben

  • Selbstständigkeit als Apothekenleiter:in
    Sie können eine eigene Apotheke eröffnen oder übernehmen

  • Tätigkeit in Kliniken, der pharmazeutischen Industrie oder Forschung
    z. B. im Qualitätsmanagement, in der Arzneimittelsicherheit oder klinischen Studien

Die Approbation ist deutschlandweit gültig und muss nicht regelmäßig erneuert werden.

Fazit: Wenn Sie die Approbation beantragen und erfolgreich erhalten, ist der Weg frei für eine anerkannte und zukunftssichere Tätigkeit im deutschen Gesundheitswesen. Mit dem offiziellen Approbationsbescheid in der Hand stehen Ihnen alle Karrierewege im pharmazeutischen Bereich offen – ob in der Apotheke, Forschung oder Industrie.

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Häufig gestellte Fragen  – FAQ zum Thema Approbation für ausländische Ärzte und Apotheker

Entdecken Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Approbation für ausländische Ärzte und Apotheker in unserem umfassenden FAQ-Bereich.

Erfahren Sie alles über den Beantragungsprozess zur Approbation in Deutschland. Unser FAQ bietet klare, sachliche Antworten, um Ihnen eine fundierte Grundlage auf Ihrem Weg zur medizinischen Anerkennung in Deutschland zu bieten.

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Wie lange dauert ein Antrag auf Approbation?

Die Bearbeitungsdauer eines Approbationsantrags beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate. Je nach Bundesland, Vollständigkeit der Unterlagen und Herkunft des Abschlusses kann es auch länger dauern – insbesondere bei Drittstaaten, wenn eine Gleichwertigkeits- oder Kenntnisprüfung erforderlich ist.

Wie bekomme ich die deutsche Approbation?

Um die deutsche Approbation zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Voraussetzung sind ein anerkannter ausländischer Abschluss, ausreichende Deutschkenntnisse (B2 + Fachsprache C1), ein Führungszeugnis, ein ärztliches Attest sowie ggf. das Bestehen einer Kenntnisprüfung. Nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen wird die Approbation erteilt.

Wie hoch sind die Kosten für die Approbation in Niedersachsen?

Die Kosten für die Approbation in Niedersachsen liegen je nach Einzelfall zwischen 150 und 600 Euro. Hinzu kommen Ausgaben für beglaubigte Übersetzungen, Sprachprüfungen und ggf. Vorbereitungskurse oder eine Kenntnisprüfung. Die genauen Gebühren teilt die zuständige Behörde bei Antragstellung mit.

Wie hoch ist die Gebühr für die Approbation?

Die Gebühr für die Approbation liegt je nach Bundesland zwischen 100 und 600 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Aufwand der Prüfung und vom Herkunftsland des Abschlusses ab. Weitere Kosten können durch Übersetzungen, Sprachprüfungen oder eine Kenntnisprüfung entstehen.

Wie lange muss man auf eine Approbation warten?

Die Wartezeit auf eine Approbation beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate. Die Dauer kann je nach Bundesland, Bearbeitungsstand, Vollständigkeit der Unterlagen und Herkunft des Abschlusses variieren. Bei Drittstaaten kann sich das Verfahren durch zusätzliche Prüfungen verlängern.

Wer erteilt die Approbation?

Die Approbation wird von den zuständigen Landesbehörden der einzelnen Bundesländer erteilt. Je nach Region sind dies z. B. das Landesprüfungsamt, ein Gesundheitsamt oder das Landesamt für Soziales. Welches Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Ort, an dem Sie arbeiten oder wohnen möchten.

Wann bekommt man die Approbationsurkunde?

Die Approbationsurkunde wird ausgestellt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt und der Antrag vollständig geprüft wurde. Das kann je nach Bundesland und Einzelfall mehrere Wochen bis mehrere Monate dauern. Bei Anerkennung ohne Kenntnisprüfung geht es schneller, bei Drittstaaten nach bestandener Prüfung.

Ist eine Approbation ohne Kenntnisprüfung möglich?

Ja, eine Approbation ohne Kenntnisprüfung ist möglich, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig mit der deutschen angesehen wird. Das ist häufig bei Abschlüssen aus EU-/EWR-Staaten der Fall. Bei Drittstaaten entscheidet die zuständige Behörde nach Einzelfallprüfung, ob die Kenntnisse ausreichen oder eine Kenntnisprüfung erforderlich ist.

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